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BGH, 10.07.1969 - IX ZR 232/67 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Auszug aus BGH, 10.07.1969 - IX ZR 232/67
Dabei ist die Kostenentscheidung ohne Berücksichtigung des § 91 a ZPO nach §§ 91 ff ZPO zu treffen (BGHZ 23, 333, 340) [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54]. - BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
Auszug aus BGH, 10.07.1969 - IX ZR 232/67
Auf die einander widersprechenden Anträge der Parteien hin hat das Revisionsgericht (BGH NJW 1965, 537) nunmehr nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen darüber zu entscheiden, ob die Hauptsache erledigt ist, und bei Verneinung dieser Frage durch Sachurteil zu erkennen. - BGH, 10.07.1969 - IX ZR 127/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.07.1969 - IX ZR 232/67
Personen, die als Ausländer wegen Widerstandes gegen die deutsche Besatzungsmacht Gewaltmaßnahmen ausgesetzt waren, sind aus den Gründen, die der Bundesgerichtshof in RzW 1965, 275 Nr. 25 zu § 167 BEG im einzelnen dargelegt hat und an denen auch für den neuen Rechtszustand festgehalten wird (Urt. vom 10. Juli 1969 - IX ZR 127/68), nicht in den Kreis der nach Art. VI BEG-Schlußgesetz Anspruchsberechtigten einzubeziehen.